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Ausbildung

Truppführer

Zielgruppe:

  • Die Truppführer-Ausbildung ist für
    Feuerwehrdienstleistenden vorzusehen die
    später als Führungsdienstgrade fungieren.

  • Für weiterführende Lehrgänge an den
    Staatlichen Feuerwehrschulen zwingend
    erforderlich. Die Lehrgangsteilnahme wird
    daher im Rahmen der Personalplanung
    empfohlen.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • 18. Lebensjahr vollendet
  • Abgeschlossene Feuerwehrgrundausbildung (Truppmann Teil I und II)