Truppführer
Zielgruppe:
- Die Truppführer-Ausbildung ist für
Feuerwehrdienstleistenden vorzusehen die
später als Führungsdienstgrade fungieren.
Für weiterführende Lehrgänge an den
Staatlichen Feuerwehrschulen zwingend
erforderlich. Die Lehrgangsteilnahme wird
daher im Rahmen der Personalplanung
empfohlen.
Teilnahmevoraussetzungen:
- 18. Lebensjahr vollendet
- Abgeschlossene Feuerwehrgrundausbildung (Truppmann Teil I und II)

