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Ausbildung

Atemschutzgeräteträger

Zielgruppe:

  • Feuerwehrdienstleistende die als Atemschutzgeräteträger
    eingesetzt werden sollen.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • 18. Lebensjahr vollendet
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26.3 erforderlich
  • Abgeschlossene Feuerwehrgrundausbildung (Truppmann Teil 1)