Ausbildung
Der Kreisfeuerwehrverband Ostallgäu führt (in enger Zusammenarbeit mit den Feuerwehren) für alle
- Freiwilligen Feuerwehren
- Werkfeuerwehren
die überörtliche Ausbildung durch. Es handelt sich dabei um folgende Ausbildungen/Lehrgänge:
- Truppmann-Ausbildung Teil 1
- Truppmann-Ausbildung Teil 2
- Truppführer-Ausbildung
- Atemschutzgeräteträger-Ausbildung
- Maschinisten-Ausbildung
- Sprechfunker-Ausbildung
Abweichungen von den Ausbildungsrichtlinien sind unter Einhaltung der Rahmenbedingungen zulässig. Die einzelnen Rahmenbedingungen sind nachstehend geregelt:
- Verantwortlicher Ausbilder bzw. Lehrgangsleiter muss den jeweiligen Ausbilderlehrgang absolviert haben.
- Der Ausbildungsplan ist in jedem Falle vor Beginn des Lehrganges der Kreisbrandinspektion vorzulegen.
- Die Prüfung ist von einem Beauftragten der Kreisbrandinspektion abzunehmen (KBR, KBI, KBM).
- Ausbildungsgrundlage ist in jedem Falle der aktuelle Ausbilderleitfaden der Staatlichen Feuerwehrschulen sowie die hierzu geltenden Feuerwehrdienstvorschriften.
Für den Landkreis Ostallgäu regelt hiermit der Kreisfeuerwehrverband in Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion die einheitliche überörtliche Ausbildung. Grundlage dafür ist die FwDV 2.
Abweichungen sind im Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion möglich.
Die Teilnehmer sind vom Kommandanten der Feuerwehr mit dem entsprechendem Anmeldeformular über die Kreisbrandinspektion anzumelden.

